Wie beantrage ich einen Pflichtverteidiger?

Im Falle einer notwendigen Verteidigung nach § 140 herrscht laut Gesetz Anwaltspflicht. Damit soll eine kompetente und im Sinne des Beschuldigten wirkende Verteidigung gewährleistet werden. Insofern ist es in der Regel nicht nötig, einen Pflichtverteidiger
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